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Seit Ende 2012 gibt es die Technische Regel für Arbeitsstätten „ASR A2.2“ mit dem Titel „Maßnahmen gegen Brände“.
In diesem Zusammenhang erreichen uns regelmäßig Anfragen von Arbeitgebern über ein Feuerlöschertraining, eine Brandschutzunterweisung oder gar Ausbildungen.

Ihre Freiwillige Feuerwehr Fürstenfeldbruck bietet in der Tat entsprechende Leistungen an – und das nicht erst seit dem Erscheinen der „ASR A2.2“.

Nachfolgend ein paar Auszüge aus der Eingangs erwähnten Arbeitsstättenregel:

Auszug aus Arbeitsstätten – Technische Regeln – ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände – Stand:  März 2022

7.1 Organisatorische Brandschutzmaßnahmen
(1) Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall (z.B. Evakuierung von Gebäuden) festzulegen und zu dokumentieren. 

[…]

7.2 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die nach Punkt 7.1. festgelegten Maßnahmen

  • vor Aufnahme der Beschäftigung,
  • bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und
  • danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich,

zu unterweisen.

7.3 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer. 
Hinweis: In der Praxis hat sich bei einer normalen Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

Ein PDF-Dokument der ASR A2.2 können Sie auf der BAuA-Hompage (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) kostenlos herunterladen (Link: siehe Liste am unteren Ende).

Konkrete Vorgaben zur Ausbildung von Brandschutzhelfern wurden in der DGUV-Information 205-023 veröffentlicht, Sie liegt inzwischen mit Stand Nov. 2019 vor und kann als PDF-Dokument bei der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) kostenlos heruntergeladen werden (Link: siehe Liste am unteren Ende).

Die Fachgruppe Brandschutzunterweisung der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenfeldbruck bietet den Arbeitgebern innerhalb der Stadt folgende Leistungen an:
  • Feuerlöschertraining an unserer mobilen Brandsimulationsanlage, Vorführung einer Fettexplosion (Dauer ca. 30 Min.),
  • Brandschutzunterweisung (Kurzunterweisung mit anschl. Feuerlöschertraining, Fettexplosion, Dauer ca. 60 Min.),
  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer (gemäß DGUV 205-023: 105 Min. Unterricht mit anschl. Feuerlöschertraining, Fettexplosion, Dauer ca. 120 Min.),
  • alle Leistungen entweder im/am Feuerwehrgerätehaus oder bei ausreichend großen Gruppen (mind. 15 Personen) auch bei Ihnen vor Ort (dann aber mit entsprechender Anfahrtspauschale),
  • Teilnahmebestätigungen (als Einzelbestätigungen, ggf. zusammen mit einer Unterschriftsliste).

Bitte schicken Sie doch Ihre Anfrage (mit Terminwunsch, Art der gewünschten Unterweisung oder Ausbildung, Personenanzahl und gewünschtem Veranstaltungsort) an die nachfolgende Mailadresse:
brandschutzerziehung@feuerwehr-ffb.de

Hier erhalten Sie unseren Anmeldebogen, der uns vor dem Termin ausgefüllt und unterschrieben vorliegen muss.

Die Kosten sind überschaubar (siehe Anmeldebogen/Schulungsanfrage) und werden über die aktuelle Gebührensatzung der Stadt Fürstenfeldbruck abgerechnet. Von der Stadt erhalten Sie später auch Ihre Rechnung. Da wir von dieser Rechnungsstellung nicht direkt profitieren, ist unserem Feuerwehrverein jederzeit eine Spende willkommen! (Als gemeinnütziger Verein dürfen wir Spendenbescheinigungen ausstellen)

Ihre Fachgruppe Brandschutzunterweisung / Brandschutzaufklärung.

PS: Wir bitten um Verständnis, dass wir

  • die Brandschutzunterweisung und das Feuerlöschertraining leider nur innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches, d.h. innerhalb des Stadtgebietes von Fürstenfeldbruck anbieten können
  • ehrenamtlich tätig sind – und von daher möglichst Einzel- oder Sammeltermine ab mind. 15 Teilnehmern (bzw. 20 Anmeldungen) anstreben
  • die Fettexplosion bei starkem Regen oder Sturm nicht zeigen können.

Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer zuständigen Feuerwehr, ob sie ebenfalls Schulungen und Unterweisungen anbietet.

Übrigens: Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gelten als Brandschutzhelfer!

Gemäß DGUV 205-023 (früher: BGI/GUV-I 5182) gilt: „aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer benannt werden“!

Stand: 01/2023

Link-Liste zu den oben genannten PDF-Dokumenten auf der BAuA- und DGUV-Homepage (ohne Gewähr):

Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2, Technische Regel für Arbeitsstätten, Stand 03/2022 – baua.de)
Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung (DGUV-Information 205-023, Stand 11/2019 – dguv.de)
Zusätzliche Informationen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern (FBFHB-030, Stand 12/2020 – dguv.de)
Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (DGUV-Information 205-001, Stand 12/2020 – dguv.de)
Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB, Stand 12/2012 – gesetze-bayern.de)