Stellungnahme zu Bauanträgen / Beteiligung der Feuerwehr im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens:
Im Rahmen von Bauanträgen der Gebäudeklasse 5, sowie bei Sonderbauten, wird die Brandschutzdienststelle hinsichtlich der Belange des abwehrenden Brandschutzes angehört. Die Beteiligung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt entweder über das Bauamt der Stadt Fürstenfeldbruck oder über einen Prüfsachverständigen für Brandschutz.
Wir bitten daher Architekten oder Bauherren von einer direkten Kontaktaufnahme abzusehen. Vielen Dank!
Feuerwehrpläne / Feuerwehreinsatzpläne (DIN 14095):
Für Gebäude mit einer Brandmeldeanlage, welche zur ILS aufgeschaltet ist, sind in der Regel Feuerwehrpläne und eine Objektinfo erforderlich. Diese Unterlagen sind entsprechend der einschlägigen DIN zu erstellen und an die zuständige Feuerwehr zu übergeben. Entsprechende Objekte im Stadtgebiet von Fürstenfeldbruck werden auch weiterhin von der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenfeldbruck betreut. Hierfür steht Ihnen die Fachgruppe Einsatzvorbereitung (FG EVB) zur Verfügung. Sie erreichen die Fachgruppe über die Mail-Adresse feuerwehrplan@feuerwehr-ffb.de.
Feuerwehrpläne und Objektinfo sind aktuell zu halten. Sie sind mind. alle 2 Jahre zu aktualisieren, bei baulichen Veränderungen sind die entsprechenden Unterlagen unverzüglich fortzuschreiben und neu zu übergeben. Für Objekte im Stadtgebiet sind Feuerwehrpläne (DIN-A3) und Objektinfo (DIN-A4) jeweils 5-fach im Hängeregister an die Freiwillige Feuerwehr Fürstenfeldbruck zu liefern.
Die DIN 14095 dürfen wir Ihnen hier zwar nicht zum Download anbieten, aber Sie können sich im Downloadbereich zumindest Musterpläne und das Muster einer Objektinfo herunterladen, welche entsprechend der DIN erstellt wurden.
Lageplanschild:
Bei größeren, unübersichtlich bebauten Grundstücken empfiehlt sich die Anbringung eines Lageplanschildes an der Zufahrt von der öffentlichen Straße. Hinsichtlich des Aussehens eines Lageplanschildes sind gewisse Vorgaben einzuhalten. Auf dem Lageplanschild sind die Gebäudekonturen und die Feuerwehrumfahrt / -durchfahrt und der Standort darzustellen. Sollten Sie beabsichtigen ein Lageplanschild aufzustellen, bitten wir um rechtzeitige Abstimmung mit unseren Kommandanten, Stadtbrandinspektor (SBI) Michael Ott oder Stadtbrandmeister (SBM) Manuel Mai (s. Kontakt). Vielen Dank!
Feuerwehrschlüsseldepot (FSD):
Für Gebäude mit einer Brandmeldeanlage, welche zur ILS aufgeschaltet ist, ist für den Zugang zum Gebäude in der Regel ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) erforderlich. Die Details für das FSD sind in den Technischen Abschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) niedergelegt. Die TAB stehen Ihnen auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes des Landkreises Fürstenfeldbruck zum Download bereit.
http://www.kfv-ffb.de/fachbereiche/brandmeldeanlagen/
Feuerwehrschließung:
Für Gebäude ohne Brandmeldeanlage, oder für den Zugang zu Grundstücken, empfliehlt es sich u.U. der Feuerwehr einen zerstörungsfreien Zugang zu ermöglichen. Hierfür ist eine Feuerwehrschließung erforderlich, welche bei der Brandschutzdienststelle beantragt werden muss.